Wann ist eine Therapie sinnvoll
Psychotherapie hilft bei folgenden Problemen:
Ängste, die die Lebensqualität einschränken
belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
Depressionen
Süchte
somatopsychische und chronische Erkrankungen
psychosomatische Erkrankungen (Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen)
funktionelle Störungen (häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben)
belastende Lebenssituationen und
Lebenskrisen
Probleme und Krisen in der PartnerInnenschaft und in der Familie
Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Viele Menschen erleben, dass sich bestimmte Situationen oder Konflikte immer wieder wiederholen in ihrem Leben. Psychotherapie kann dabei unterstützen, eigene Verhaltensmuster in diesen Erlebnissen zu erkennen und das eigene Verhalten flexibler zu gestalten für kommende Herausforderungen.
In Krisen, hochbelasteten Zeiten kann Psychotherapie den Druck und das Leid lindern, die Handlungsfähigkeit erhöhen und dabei helfen, einen neuen Alltag zu finden.
Wenn Menschen unter Erkrankungen leiden, seien diese körperlich oder seelisch, kann Psychotherapie entlasten, Stärken und Ressourcen aktivieren, einen Raum bieten für Themen, die man womöglich nicht innerhalb der Familie, Freundschaften oder Partnerschaften besprechen möchte und zur Verbesserung des Wohlbefindens beitragen. Psychische Erkrankungen können in gemeinsamer Arbeit gelindert und im günstigsten Fall geheilt werden.
Psychotherapie kann zur Selbsterfahrung dienen, also einem Kennenlernen von sich selbst. Hierbei könnte es sich beispielsweise um Antworten auf folgende Fragen handeln: Was macht mich aus? Was tut mir gut? Was brauche ich? Wie bin ich in Beziehung mit anderen? Was belastet mich und wie kann ich damit umgehen? Wie möchte ich meine Zukunft gestalten? Was steht mir beim Umsetzen meiner Ziele im Weg? Welche Verhaltens- und Erlebensmuster trage ich in mir und möchte ich diese verändern?
In Ausbildung unter Supervision
In Ausbildung unter Supervision beschreibt, dass der allgemeine Teil der Ausbildung (Psychotherapeutisches Propädeutikum) abgeschlossen, der Ausbildungsstand des besonderen Ausbildungsteils (Psychotherapeutisches Fachspezifikum) fortgeschritten ist, sowie eine Mindestforderung an praktischer Erfahrung gesammelt wurde, sodass mit der psychotherapeutischen Arbeit begonnen werden darf. Meine Arbeitsweise muss regelmäßig mit erfahrenen Psychotherapeut:innen besprochen und überprüft werden, wobei diese supervisorischen Gespräche außerhalb der Psychotherapiestunden stattfinden und Inhalte anonymisiert besprochen werden. Meine Arbeit wird also begleitet und begutachtet, ohne Namen oder andere persönliche Daten von Klient:innen zu teilen.